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PSA-Prüfung

 

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss hohen Anforderungen entsprechen, da Sie Leben retten und vor größeren personellen Schäden schützen soll. Der Unternehmer ist verpflichtet persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich, auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen (BGR 198 / – 8.2.2).

Wir sind zertifizierte Sachkundige für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und zum Halten und Retten nach DGUV Regeln 112-198 (bisher BGR 198 / BGR 199). D.h. wir sind berechtigt Ihre Auffangeinrichtungen und Einrichtungen für Absturzsicherung nach DGUV 312-906 zu prüfen und zertifizieren .

 

 

 

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